Ablauf & Kosten

Sie können mich und meine Arbeitsweise im Rahmen orientierender Gespräche (sog. probatorische Sitzungen) kennenlernen. Ich mache mir dabei ein Bild von Ihrer Situation, um zu prüfen, ob und wie ich Sie mit meinem psychotherapeutischen Angbebot unterstützen kann. Sofern eine Psychotherapeutische Behandlung zweckmäßig ist und eine Passung gegeben ist, kann eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden oder als Selbstzahlleistung in Anspruch genommen werden. Ich unterstütze Sie zu jedem Zeitpunkt bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenkasse. Das Prozedere unterscheidet sich dabei zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. In jedem Falle schließen wir in den ersten Sitzungen unserer Zusammenarbeit eine Behandlungsvereinbarung (Therapievertrag) ab in der die Bedingungen festgehalten sind.

Privat Versicherte sollten vor Behandlungsbeginn ihre Krankenversicherung und ggf. Beihlifestelle kontaktieren. Benötigte Formulare bringen Sie dann möglichst gleich zu Beginn der Behandlung mit. Analog zu anderen fachärztlichen Behandlungen reichen Sie später ihre Rechnungen bei ihrer Krankenkasse ein.

Bitte beachten Sie, dass Paartherapie, Familientherapie, psychologisches Coaching und Beratung nicht als Heilbehandlung eingestuft werden. Die Honorare werden weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen.

​Der Umfang und die Art der Therapie richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Belastung. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen (jeweils im Gruppen und/oder Einzelsetting).

Einzelsitzungen dauern üblicherweise 50 Minuten, Gruppensitzungen 100 Minuten, Paargespräche 75-90 Minuten.

Veränderung muss jedoch nicht immer lange Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal können wenige Sitzungen bereits viel bewegen. Selbstverständlich kann eine Therapie jederzeit in gegenseitiger Absprache beendet werden.

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